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UNO-BERICHT
Aus Nr. 06/07 - 2004

1964-2004. Die Präsenz des Hl. Stuhls in der UNO.

Beobachter ja, doch nie gleichgültig



von Giovanni Cubeddu


Seit dem 6. April 1964, als der Hl. Stuhl Ständiger Beobachter bei der UNO wurde, wurde er stets aufgefordert, an den Sitzungen der UNO-Generalversammlung teilzunehmen. Er gehört vielen der wichtigsten internationalen Konventionen an, ist Mitglied vieler Hilfseinrichtungen, Agenturen und zwischenstaatlichen Einrichtungen der UNO, und nimmt als Beobachter regelmäßig an der Arbeit zahlreicher Sonderagenturen teil (FAO, ILO, OMT, UNESCO, usw), sowie an regionalen zwischenstaatlichen Organisationen der amerikanischen Staaten und der Afrikanischen Union. Der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC) hat schon 1997 die Teilnahme des Hl. Stuhls an den Arbeiten der regionalen Kommissionen empfohlen (der Hl. Stuhl beteiligt sich auch finanziell an der Verwaltung des Glaspalastes). Und schließlich ist es auch im Interesse der Vereinten Nationen, eine möglichst große Teilnahme der Staaten an ihrer Arbeit zu fördern, und daher auch die Kollaboration des Hl. Stuhls, genau definierten Rechten und Pflichten entsprechend. Das bisher Gesagte über die Kollaboration des Hl. Stuhls ist in der Resolution definiert (mit dem Titel „Teilnahme des Hl. Stuhls an der Arbeit der UNO“), die von der Generalversammlung am 1. Juli verabschiedet wurde und die der vatikanischen Präsenz und Aktion im multilateralen Szenarium endlich eine größere formale Solidität verleiht. Die Bestätigung des Statuts eines Ständigen Beobachters durch die 191 UN-Mitgliedsstaaten und die Zuteilung einer neuen Liste mit Rechten und Fähigkeiten der Mitgliedsländer sind sicher Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Statut des Hl. Stuhls, und bergen auch nicht die Risiken und die Unangemessenheit einer Vollmitgliedschaft: man stelle sich nur den Hl. Stuhl als turnusmäßiges Mitglied des Sicherheitsrates vor... oder – wenn wir nicht gar wo weit gehen wollen – stellen wir uns einmal vor, was passieren könnte, wenn der Hl. Stuhl wie jedes UNO-Mitglied abstimmen sollte über Themen wie das Heilige Land, den Irak, über die Finanzierungen von peacekeeping-Operationen in Krisengebieten mit starker religiöser Konnotation. (Apropos: Das Beobachter-Statut sieht kein Stimmrecht vor, dem Hl. Stuhl wird also nicht das Recht zugestanden, zu wählen oder Kandidaten für die Generalversammlung vorzuschlagen). Wenn die positive Stimme der Versammlung die Präsenz des Hl. Stuhls in den Vereinten Nationen stärkt – durch Konsens der 191 UN-Mitgliedsländer und Erneuerung von deren Anerkennung – wird das zunächst einmal die fruchtbare Ausübung von dessen Aufmerksamkeit und Nächstenliebe bei Themen garantieren, die die Menschenrechte betreffen, die Gerechtigkeit und die Freiheit nicht nur religiöser Art, und – in unserer Welt von heute – vor allem Krieg und Frieden.


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