Die Notwendigkeit der Wunder
Interview mit Michele Di Ruberto, Untersekretär der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Mit welchen Prozeduren ein außergewöhnliches Faktum von der Kirche als Wunder anerkannt wird. Und warum es noch heute für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse notwendig ist.
von Stefania Falasca

Kardinal José Saraiva Martins bei seinem Plädoyer der sechs Heiligsprechungskausen beim ordentlichen öffentlichen Konsistorium in der Sala Clementina des Apostolischen Palastes (Vatikan, 19. Februar 2004).
Seit 1984 ist er verantwortlich für den Sektor Wunder. 346 untersuchte und approbierte Fälle, etwa neunzig die, die noch auf der Warteliste stehen. Seit zwanzig Jahren sitzt er in der Ärztekommission, arbeitet mit den Postulatoren an der Vorbereitung und Abfassung der Positio super miro, bzw. der Gesamtheit der acta causae und der acta processus zu den Wundern. Ja, denn viele wissen vielleicht nicht, daß der Erweis der Authentizität eines wundersamen Ereignisses Frucht einer eingehenden Ermittlungsprozedur sowie einer peinlichst genauen wissenschaftlichen und theologischen Untersuchung ist. Aber nicht nur das. Gerade diesem Prozess für den Erweis eines Wunders, durch Fürsprache eines Kandidaten für die Erhebung zur Ehre der Altäre ermöglicht, kommt im Rahmen eines Heiligsprechungsprozesses zentrale Bedeutung zu.
Mit Msgr. Di Ruberto wollten wir uns daher über die historische Erfahrung der Kirche auf diesem Gebiet unterhalten, einige Aspekte klären, die diese außergewöhnlichen Ereignisse betreffen und in den dichtmaschigen iter eintauchen, der zur Approbation eines Wunders führt. Unser Ausgangspunkt war die Anerkennung jenes wundersamen Ereignisses, das der Fürsprache der sel. Gianna Beretta Molla zugeschrieben wird, Ärztin und Mutter, deren Heiligsprechung am 16. Mai erfolgt. Und für deren Prozess Di Ruberto – durch päpstliche Ernennung – Relator war.
Die Heiligsprechung von Gianna Beretta Molla steht kurz bevor. Das Dekret, das das auf ihre Fürsprache gewirkte Wunder betrifft, wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres promulgiert. Können Sie uns sagen, worin dieses Dekret besteht?
MICHELE DI RUBERTO: Das Dekret ist der letzte Akt und beschließt den juridischen Weg des Erweises eines Wunders. Es ist ein juridischer Akt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, vom Papst sanktioniert, mit dem ein wundersames Ereignis als wirkliches Wunder definiert wird. In der Summa theologica definiert Thomas von Aquin das Wunder als „das, was außerhalb der Ordnung der Natur von Gott gemacht wird“. Als Wunder betrachtet man also ein Faktum, das die Kräfte der Natur übersteigt, das von Gott außerhalb des Gewöhnlichen der gesamten geschaffenen Natur durch Fürsprache eines Dieners Gottes oder eines Seligen gewirkt wird.

Msgr. Michele Di Ruberto.
DI RUBERTO: Derzeit verlangt die Kirche für die Seligsprechung eines Dieners Gottes, der kein Märtyrer ist, ein Wunder, für die Heiligsprechung (auch eines Märtyrers) ein weiteres. Nur die vermutlichen, der Fürsprache eines Dieners Gottes oder eines Seligen post mortem zugeschriebenen Wunder können einer Überprüfung unterzogen werden. Wenn dann die Untersuchung – ein richtiger Prozess – eingeleitet ist, wird sie getrennt von der über die Tugenden oder über das Martyrium geführt. Im Lauf der Prozedur werden sowohl alle mit dem wundersamen Ereignis zusammenhängenden Beweise gesammelt und erwogen, um das wundersame Ereignis selbst zu überprüfen, als auch der Umstand, ob dieses Faktum der Fürsprache eines bestimmten Kandidaten für die Erhebung zur Ehre der Altäre zugeschrieben werden kann.
Wie sieht der iter für den Erweis eines Wunders aus?
DI RUBERTO: Der Weg des Prozesses für die Anerkennung eines Wunders erfolgt laut den neuen, 1983 von der Konstitution Divinus perfectionis Magister festgelegten Normen. Damit sind zwei Etappen der Prozedur festgelegt: die diözesane und die sogenannte römische, nämlich die bei der Kongregation. Die erste spielt sich im Bereich der Diözese ab, wo das wundersame Ereignis stattgefunden hat. In der Diözese Franca, im Staate São Paulo in Brasilien beispielsweise, in dem Fall, der Gianna Beretta Molla zugeschrieben wird. Der Bischof eröffnet die Untersuchung über das mutmaßliche Wunder, in der sowohl die Aussagen der von einem eigens eingerichteten Gericht befragten Augenzeugen gesammelt werden, als auch die vollständige klinische und instrumentale Dokumentation zu dem Fall. In der zweiten Etappe, der der Kongregation, wird die Gesamtheit der gesammelten Akten und die eventuelle ergänzende Dokumentation überprüft und das Sachurteil gesprochen.
Aber warum sind Wunder so notwendig? Kann man die Heiligkeit denn nicht auf der Grundlage des Beweises erklären, der durch die heroische Übung der Tugenden erbracht wird?
DI RUBERTO: Jemanden zum Heiligen zu erklären ist nicht so, wie wenn man ihm einen Orden oder eine Auszeichnung verleiht. Auch wenn jemand im Himmel ist, kann es sein, daß er eines öffentlichen Kultes nicht würdig ist. Der Erweis der heroischen Übung der Tugenden durch dieses Zusammenstellen von Zeugenaussagen und Dokumenten, historisch-kritischen Analysen, theologischer Bewertung bis hin zum Erreichen der moralischen Gewissheit und der Formulierung des Sachurteils, wie begründet, sachlich und akkurat es auch immer sein mag, kann doch einem möglichen Fehler anheim fallen. Wir können uns stets auch irren, Täuschungen erliegen, die Wunder jedoch kann nur Gott allein tun, und Gott täuscht nicht. Sie sind unentgeltliche Gabe Gottes, sicheres Zeichen seiner Offenbarung, dazu angetan, Gott zu verherrlichen, unseren Glauben zu stimulieren und zu stärken; und sie sind auch eine Bestätigung der Heiligkeit der angerufenen Person. Ihre Anerkennung ist jedenfalls eine sichere Voraussetzung für die Zulassung des Kultes.
Die Heiligen werden also durch die Wunder gemacht, und diese stellen in einem Heiligsprechungsprozess auch eine göttliche Sanktionierung für ein menschliches Urteil dar...
DI RUBERTO: Genau. Es ist also von großer Wichtigkeit, deren Notwendigkeit bei den Selig- und Heiligsprechungsverfahren zu bewahren.
Und die Kirche hat ihnen immer dieselbe Bedeutung zugemessen?
DI RUBERTO: Ja, immer. Den Wundern kam schon immer zentrale Bedeutung zu. Seit den ersten Jahrhunderten, als die Bischöfe vor dem Problem standen, den Kult für einen Nicht-Märtyrer zuzulassen, erwogen sie, vor der Wertung der excellentia vitae und der Tugenden, die Beweise für die excellentia signorum. Dann, im Laufe der Jahrhunderte, wurden die Ermittlungsprozeduren definiert und ausgefeilter gestaltet, bevor man zu einer Heiligsprechung schritt. Urban II. bestimmte 1088, daß „keine Kandidaten in den Kanon der Heiligen aufgenommen werden können, wenn es keine Zeugen gibt, die erklären, die Wunder mit eigenen Augen gesehen zu haben und das durch die Zustimmung der Bischofssynode auch bestätigt wird“. Seit dem 13. Jahrhundert gewann der medizinisch-legale Aspekt an Bedeutung, und mit der Schaffung der Riten-Kongregation im Jahr 1588 wurde das Ganze neu organisiert. Es wurden nun Kriterien vorgeschlagen, wie die Notwendigkeit, qualifizierte Zeugen zu befragen und eine ärztliche Meinung einzuholen, damit das Urteil stets auf der Grundlage der medizinischen Gutachten und der Augenzeugen abgegeben wurde. Benedikt XIV. legte die Beurteilungskriterien genau fest und schuf die erste Ärztekammer. Diese ganze, jahrhundertelange Ausarbeitung floß auch in den Kodex des kanonischen Rechts von 1917 mit ein. Aber die Prozedur hatte einen Schwachpunkt: das Fehlen einer Unterscheidung zwischen dem ärztlich-wissenschaftlichen und dem theologischen Urteil. Die Theologen mußten nämlich eine bindendes Urteil über medizinische Bewertungen abgeben, ohne hier kompetent zu sein. Da beschloß Pius XII. 1948, die Ärztekommission zu schaffen, die „Consulta medica“, als Sonderorgan für die wissenschaftliche Beurteilung. Seither ist die Untersuchung zweifach: ärztlicher und theologischer Art.
Worin besteht das Urteil der Ärztekommission?
DI RUBERTO: Ihre Untersuchungen und die Schlußdiskussion geben eine Diagnose über die Krankheit ab, äußern sich zu Prognose, Therapie und deren Ergebnissen. Die Heilung muß, um als Objekt eines möglichen Wunders betrachtet werden zu können, von den Experten als schnell, vollständig, dauerhaft und zum derzeitigem wissenschaftlichen Stand unerklärlich beurteilt werden.
Wie setzt sich die Kommission zusammen? Sind die Mitglieder alle katholische Ärzte?
DI RUBERTO: Es ist ein kollegiales Organ, das sich aus fünf Fachärzten zusammensetzt, plus einem Gutachter. Die Spezialisten wechseln, je nachdem, welcher klinische Fall gerade ansteht. Auch das Hinzuziehen von anderen Gutachtern, auch aus dem Ausland, ist möglich. Deren Urteil hat rein wissenschaftlichen Charakter, sie äußern sich nicht zu dem Wunder, ob sie also Atheisten sind oder anderen Religionen angehören, ist nicht von Bedeutung. Einer der Gutachter, der im Falle Edith Stein hinzugezogen wurde, war, wie ich mich erinnere, ein berühmter Arzt aus Boston, ein Jude. Aber es gibt auch viele Gutachten, die von Muslimen oder Gutachtern anderer Konfessionen erstellt wurden.
Wie verhält es sich mit den Modalitäten eines Wunders?
DI RUBERTO: Das Wunder kann die Möglichkeiten der Natur übersteigen, was die Sache des Ereignisses betrifft, das Subjekt oder auch nur die Art und Weise, wie es sich ereignet. Man unterscheidet drei Grade von Wundern. Der erste Grad besteht in der Auferstehung von Toten (quoad substantiam). Der zweite Grad betrifft das Subjekt (quoad subiectum): die Krankheit einer Person wird als unheilbar beurteilt, kann bereits Knochen oder lebenswichtige Organe beschädigt haben; in diesem Fall hat man es nicht nur mit der vollständigen Heilung zu tun, sondern auch der völligen Wiederherstellung dieser Organe (restitutio in integrum). Und dann gibt es noch einen dritten Grad (quoad modum): die sofortige Heilung von einer Krankheit, die die Medizin erst nach langer Zeit zustande hätte bringen können.
Auch Konversionen sind wundersame Ereignisse. Die Wunder moralischer Ordnung werden derzeit aber bei den Kausen nicht berücksichtigt. Warum?
DI RUBERTO: Niemand kann bestreiten, daß plötzliche Konversionen von Sündern oder Atheisten, wie die des hl. Markus, des guten Schächers, des Paulus, wahre Wunder sind. Aber obwohl diese Wunder wahr sind, sind sie nicht kontrollierbar, könnten also nur schwer Beweiswert erlangen, weil es extrem schwierig wäre, diese Ereignisse zu beschreiben und zu definieren.
Nur die mit physischen Heilungen zusammenhängenden Wunder können also einer Prüfung unterzogen werden.
DI RUBERTO: Nein, auch wundersame Ereignisse technischer Ordnung.
Können Sie das erklären?
DI RUBERTO: In den Evangelien werden Wunder beschrieben wie diese: die Verwandlung von Wasser in Wein bei der Hochzeit zu Kana oder die wundersame Brotvermehrung. Dabei handelt es sich um Ereignisse, die wissenschaftlich und technisch untersucht werden können, deren Unerklärbarkeit dargelegt werden kann.
Gibt es viele ähnliche Fakten?
DI RUBERTO: Eine begrenzte Zahl. Aufsehenerregend war beispielsweise der Fall der Reisvermehrung, zu dem es in einer Armenmensa in Spanien durch Fürsprache von Fra Juan Macias kommen konnte, der 1975 heiliggesprochen wurde. Aber auch unter den jüngsten Selig- und Heiligsprechungen sind solche Fälle. Wie z.B. der des U-Boots „Pacocha“, das am 26. August 1988 bei Peru untergetaucht war. In einer Tiefe von 15 Metern, bei einem Wasserdruck von 3,8 Tonnen, gelang es dem Kommandanten, der die Hilfe der Dienerin Gottes Maria Petkovic erfleht hatte, mit extremer Leichtigkeit, die U-Boot-Tür zu öffnen und so die Besatzung zu retten. In diesen Fällen werden nicht die Ärzte zur Beurteilung herangezogen, sondern eine ad-hoc-Kommission technischer Gutachter, die jedes Element genauestens unter die Lupe nehmen.
Und wenn es Ungereimtheiten gibt?
DI RUBERTO: Wenn Ungereimtheiten auftauchen, suspendiert die Kommission die Beurteilung und verlangt andere Gutachten und Dokumente. Wenn dann bei der Abstimmung eine Mehrheit oder Einstimmigkeit erreicht werden konnte, wird der Fall zur weiteren Überprüfung der Theologenkommission unterbreitet.
Welches spezifische Urteil geben die Theologen ab?
DI RUBERTO: Die theologischen Fachberater sind, ausgehend von den Schlußfolgerungen der Ärztekommission, gerufen, den Kausalitätszusammenhang zwischen den Gebeten zum Diener Gottes und der Heilung oder anderen unerklärlichen Ereignissen technischer Art auszumachen, und geben das Urteil ab, daß es sich bei dem wundersamen Ereignis um ein wahres Wunder handelt. Wenn auch die Theologen ihr Urteil zum Ausdruck gebracht und abgefasst haben, wird es der Kongregation der Bischöfe und Kardinäle unterbreitet, die, nachdem sie die Ausführung eines „Ponenten“ gehört haben, die Elemente des Wunders diskutieren: jeder gibt also sein Urteil ab, das dem Papst zur Approbation vorgelegt wird, der das Wunder definiert und dann verfügt, das Dekret zu promulgieren.
Ist es schon einmal vorgekommen, daß der Papst nach Anhörung der Schlußfolgerungen anders entschieden hat?
DI RUBERTO: Es ist vorgekommen – wenn auch nicht in jüngster Zeit –, daß ein Papst einen Fall wieder aufrollen ließ. Früher war die Technik der wissenschaftlichen Untersuchung nicht so ausgefeilt und entwickelt, man hatte keine diagnostischen Mittel, keine hochentwickelten Geräte wie die heutigen, die angemessene Garantien liefern. Außerdem war die Zahl der für die Selig-und Heiligsprechungen erforderlichen Wunder größer.
Die derzeitigen Normen legen jedoch nicht die Zahl der erforderlichen Wunder fest. Glauben Sie, daß die Zahl wieder steigen könnte?
DI RUBERTO: Die derzeitige Zahl ist eine unter Paul VI. festgelegte Praxis. Ich bin nicht der Meinung, daß man ein weiteres Wunder für die Heiligsprechung anfügen sollte. Es könnte ja sein, daß es für einen Kandidaten mehr wundersame Ereignisse gibt, die die Voraussetzungen für einen Prozess erbringen. Zwei, für die die Beweise absolut unwiderlegbar sein sollen, dürften genügen.
Das außergewöhnliche Ereignis, das Gianna Beretta Molla zugeschrieben wird, hat sich vor weniger als vier Jahren ereignet, wurde sehr schnell anerkannt.
DI RUBERTO: Die Ärztekommission hat sich schon im April einstimmig dazu geäußert, daß hier etwas Außergewöhnliches, wissenschaftlich Unerklärliches vorlag. Auch das Urteil der Theologen war einstimmig.
Sie waren Relator bei ihrem Heiligsprechungsverfahren...
DI RUBERTO: Ihr Verfahren, das von großer kirchlicher Bedeutung ist, war von Paul VI. gewünscht worden. Er war sehr beeindruckt gewesen von dieser Frau, die Mitglied der Katholischen Aktion war, und hatte die Hingabe ihres Lebens als eine „meditierte Aufopferung“ bezeichnet. Da ich der Katholischen Aktion angehöre, wurde ich damals zum Relator ad casum bestimmt.
Was hat Sie an der Geschichte des Gianna Beretta Molla zugeschriebenen Wunders am meisten beeindruckt?
DI RUBERTO: Wenn sich ein Wunder ereignet, ziehen nicht nur die direkt Beteiligten daraus Nutzen, sondern alle Gläubigen. Das wundersame Ereignis – daß ein Kind im Mutterleib wachsen konnte, ohne daß da Fruchtwasser gewesen wäre – ist ein Wunder, das eng mit Leben und Werk von Gianna Beretta Molla zusammenhängt, die Mutter und Kinderärztin war. Außergewöhnlich ist auch, daß sich dieses Wunder, durch ihre Fürsprache, ebenso wie das vorherige für die Seligsprechung, in Brasilien ereignete, wo Gianna Beretta Molla in jungen Jahren als freiwillige Ärztin arbeiten wollte. Zu recht wollte das II. Vatikanische Konzil, wo von der Fürsprache der Heiligen die Rede ist, diese in der vitalen Gemeinschaft der Liebe ausmachen, die wir mit ihnen haben sollen. Dieses vitale consortium, wegen dem wir in den Genuß der aus ihren Verdiensten erworbenen Vorteile kommen können, und, indem wir sie mit jener Liebe lieben, die auf Gott zustrebt, bilden wir mit ihnen einen Leib, eine Familie, eine Kirche.