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Natur ist nicht gleich Natur
Man beachtet nicht die Unterscheidung zwischen Natur und Gnade, weil man von vornherein die von Gott geschaffene unversehrte Natur mit der gegenwärtigen, von der Erbsünde verwundeten Natur verwechselt. Ein Gespräch mit dem Patrologen Nello Cipriani.
Interview mit Nello Cipriani von Lorenzo Cappelletti

Die Vertreibung aus dem irdischen Paradies, Detail der Verkündigung, Beato Angelico, Prado-Museum, Madrid.
In welchem Zusammenhang und in welchen Schriften befaßt sich Augustinus mit der Frage der unvollkommenen Gesetze?
NELLO CIPRIANI: Augustinus geht in seinen Werken nicht eigens auf das Thema ein. Es sind bestimmte Anlässe, die es Augustinus erlauben, von den Gesetzen und dem Verhalten der Christen gegenüber den Gesetzen des Staates zu sprechen. Ich habe zwei Texte gefunden, die in diesem Zusammenhang von besonderem Interesse sind: einer in De libero arbitrio, und einer im neunzehnten Buch des Gottesstaates, wo Augustinus das Verhalten der Christen gegenüber den staatlichen Gesetzen behandelt. Selbstverständlich spricht er auch an vielen anderen Stellen über die Unterscheidung zwischen Staat und Kirche, und das bereits in seinen ersten Schriften. In einem Kommentar zum Römerbrief stellt er zum Beispiel nachdrücklich fest, daß der Staat sich aus innerkirchlichen Auseinandersetzungen über den rechten Glauben und die Moral herauszuhalten habe. Der Christ muß sich seinerseits in jeder Hinsicht als Staatsbürger verstehen. Er würde einen großen Fehler begehen, entzöge er sich dem bürgerlichen Gesetz oder den staatlichen Autoritäten. Noch größer wäre der Fehler aber, wenn er sich an den Staat wenden würde, um Fragen zu lösen, die seinen Glauben betreffen. Am Anfang hatte Augustinus sehr klare Vorstellungen von dieser Unterscheidung. Dann, nach dem Donatistenstreit, war er zu seinem Leidwesen gezwungen, den damaligen Eingriff des Staates zu verteidigen – im übrigen gegen seine eigene Überzeugung. Augustinus war zwar für ein Eingreifen des Staates eingetreten, allerdings unterschied er sich deutlich von den Ansprüchen des Honorius – dies belegt sein Brief 185. So stellte sich Augustinus auch auf einem Bischofskonzil, das 404 in Verona stattfand, mit wenigen anderen gegen die Forderungen der Mehrheit, die vom Kaiser ein Gesetz verlangte, das die gesamte donatistische Häresie unterdrücken sollte. Augustinus trat hingegen für die Bestätigung eines Gesetzes ein, das bereits Kaiser Theodosius gegen alle Häretiker verhängt hatte. Allerdings wollte er nicht, daß die darin vorgesehene hohe Geldstrafe ohne Unterschied alle Schismatiker treffen solle, sondern nur die Verantwortlichen für Gewaltanwendungen gegen die katholische Kirche. Wie man sieht, war diese Haltung in keiner Weise intolerant, sondern vom Prinzip der Unterscheidung zwischen Kirche und Staat inspiriert.
Sie haben in Ihrem Beitrag die Nützlichkeit der unvollkommenen Gesetze herausgestellt, und zwar als Ausdruck der Tatsache, daß es keine Übereinstimmung zwischen der civitas Dei und dem Staat der Menschen gibt und deshalb eine Trennung zwischen dem Naturrecht und dem geschichtlichen, durch die Erbsünde gezeichneten Zustand des Menschen besteht. Selbstverständlich bezieht sich diese Nützlichkeit nicht auf jene Fälle, in denen man die Überlegungen zum unvollkommenen Gesetz auf Abtreibung und Euthanasie verkürzt. In diesen Fällen ist es klar, daß es nur um eine Verbesserung der Gesetze gehen kann. Es gibt aber Tausende anderer Fälle.
Ich habe als Beispiele unter anderem die persönliche Freiheit, den Ehebruch und das Konkubinat angeführt...
... auch den Unterschied zwischen ziviler und kirchlicher Eheschließung. Mir scheint, daß man diese Überlegung zum unvollkommenen Gesetz im positiven Sinne aus dem gewandelten Verständnis des Volkes und der Staatstheorie bei Augustinus ableiten kann. Dort, wo Augustin den Begriff des Volkes bei Cicero kritisiert, entwirft er einen anderen, in den unweigerlich der Begriff der Sünde Eingang findet, also jenes Übels, das als Bestandteil einer Gesellschaft, die nicht die civitas Dei ist, toleriert werden muß.
Augustinus sah im Staat eine natürliche Einrichtung mit eigener Zielsetzung, die diesen vollständig rechtfertigt. Und entsprechend haben die Gesetze des Staates eine positive Funktion. Sie bezieht sich vor allem auf die Gewährleistung des Friedens und der Eintracht, kurz des friedlichen Zusammenlebens.
Das erscheint mir wichtig. Die Idee der Gerechtigkeit mißt sich in gewisser Weise am sozialen Frieden. Man könnte hier fast von einer utilitaristischen Sichtweise sprechen.
Das Wort “utilitaristisch” spiegelt sich in jenen Texten des Digestus wider, die ich in meinem Beitrag zitiert habe: „Das bürgerliche Recht entfernt sich nicht völlig vom Naturrecht oder vom ius gentium, es gehorcht ihnen aber auch nicht in allem.“ Und Augustinus verwendet diesen Begriff. Die Gesetze des Staates sollen nicht danach trachten, die ewigen Gesetze zu übertragen – zumindest nicht per omnia. Sie sollen hingegen nach dem trachten, was für alle nützlich ist: für den größten Teil der Bürger. Dies ist der wesentliche Punkt. Augustinus hat sich dieser Begrifflichkeit vor allem bedient, um zu zeigen, daß Ciceros Definition des Staates als Gesellschaft, die auf dem consensus iuris gründet, in Wirklichkeit keinen Bestand hatte. Sie stimmte nicht. Demgegenüber sah er den zweiten Teil jener Definition, in der der Staat auf der gemeinsamen Nutzung jener Dinge gründet, die allen nützlich sind, durchaus für wahr an. Nach Augustinus schafft der Staat die Grundlagen, die allen Bürgern den Gebrauch der zeitlichen Güter erlauben, um zu verhindern, daß sie sich gegenseitig Schaden zufügen, und um so die Eintracht und den Frieden zu fördern – nichts anderes. Selbstverständlich darf man sich dabei nicht zu weit von der Gerechtigkeit entfernen. Allerdings – und hier wird der historisch-politische Realismus des Augustinus deutlich – lebt man im Zustand der Sünde, in dem nur wenige Menschen bereit sind, sich der Gerechtigkeit Gottes und dem ewigen Gesetz zu unterstellen. Der Großteil strebt hingegen nach dem privaten bonum, dem Nutzbringenden, dem eigenen Vorteil und Interesse. Der Staat muß seine Aufgabe also notwendigerweise darauf beschränken, den Frieden zu bewahren und die Nutzung der Güter zu regeln – die im übrigen nicht nur materiell sind. Für Augustinus gehören nicht nur der Besitz, sondern auch die Freiheit, die Familie, die Kinder und die Gesundheit zu den natürlichen Gütern: der Staat muß all diese Güter schützen. Der Staat hat also eine große positive Aufgabe zu erfüllen. Leider haben bis heute viele Rechtsgelehrte Augustinus vorgeworfen, die positive Aufgabe des Staates nicht verstanden zu haben. Doch genau das Gegenteil ist der Fall.
Eine positive Funktion, die diese unvollkommenen Gesetze erfüllen...
Gewiß, die bürgerlichen Gesetze spiegeln dieses Staatsverständnis des Augustinus wider. Wenn dem Staat diese konkrete Aufgabe zukommt, die Eintracht unter den Bürgern zu fördern, dann müssen auch die bürgerlichen Gesetze dieses Prinzip berücksichtigen und sich an ihm inspirieren.
Hat dieses Verständnis des Augustinus in der christlichen Geistesgeschichte Nachfolger gefunden?
Ich glaube, daß man nur bei Thomas von Aquin nachschlagen muß, um hierauf eine Antwort zu erhalten. Wenn er es nicht getan hat, dann hat es niemand getan. Ich schätze Thomas als Kenner des Augustinus sehr hoch ein. Sicherlich, er hat ihn kritisiert und seine Abhängigkeit von Platon hervorgehoben. Ich glaube aber, daß gerade der heilige Thomas unter den scholastischen Autoren den heiligen Augustinus am besten verstanden hat.
Im übrigen glaube ich aber, daß die mittelalterlichen Autoren dieser Frage nicht allzuviel Beachtung geschenkt haben, weil die geschichtlichen Umstände vollkommen andere waren: man lebte nicht mehr in einer Welt, die sich vom Heidentum dem Christentum zuwandte. Während Augustinus noch einen wachen Sinn für den Staat hatte, verblaßten diese Fragen dann etwas: die Gesellschaft wird zur christlichen Gesellschaft, und die Unterscheidung fällt weg. Deshalb sind auch all jene Ideen entstanden, denen zufolge die Kirche gegenüber dem Staat ein Übergewicht haben soll und die unter dem Begriff des politischen Augustinismus zusammengefaßt werden. Man schreibt diese Ideen zwar Augustinus zu, sie stammen aber nicht von ihm. Im Mittelalter hat man einige Aussagen des Augustinus wieder aufgegriffen, in denen dem Kaiser scheinbar die Aufgabe anvertraut wird, die Religion zu fördern. So etwa das fünfte Buch des Gottesstaates, wo Augustinus von Theodosius spricht und ihn als christlichen Kaiser lobt. Aber gerade im Gottesstaat zeigt Augustinus, daß er eine andere Überzeugung vertritt. Allerdings glaube ich, daß man diese Gedanken des Augustinus im Mittelalter nicht mehr verstanden hat, gerade weil man für die Unterscheidung nicht mehr sensibel war.
Dennoch müßte die Nützlichkeit der unvollkommenen Gesetze auch in einer christlichen Gesellschaft ihre Bedeutung beibehalten. Paradoxerweise fällt es heute, wo wir uns nicht mehr in einer christlichen Gesellschaft befinden, einem Teil der zeitgenössischen Theologie schwer, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Hängt dies möglicherweise mit einer Art Einebnung des Unterschieds zwischen Natur und Gnade zusammen? Liegt nicht gerade hier der Grund für die Vorstellung, daß der Gottesstaat letztlich von der Verwirklichung des “christlichen Staates” und der Anwendung “christlicher Gesetze” abhängt?
Ich würde in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß es bei Augustinus nicht nur die Unterscheidung zwischen Natur und Gnade gibt, sondern auch zwischen der unverletzten Natur, so wie sie aus den Händen Gottes hervorging, und der verwundeten Natur. Mir scheint, man erkennt heute nicht mehr die Erbsünde an, sondern neigt dazu, die Natur wie Rousseau in ihrem unversehrten Zustand darzustellen. „Die menschliche Natur ist gewiß am Ursprung schuldlos und ohne irgendwelche Makel geschaffen worden; diese menschliche Natur aber ( natura ista, sagt der heilige Augustinus, also jene Natur, die der Gesprächspartner unmittelbar vor sich hat), durch die einjeder aus Adam geboren wird, bedarf nunmehr des Arztes, da sie nicht gesund ist.“ (De natura et gratia 3,3). Es gibt heute eine Verwirrung, die nicht nur das Verständnis der Unterscheidung zwischen Natur und Gnade erschwert, sondern auch das Verständnis der Natur selbst: nämlich welches ihre wahrsten und tiefsten Ansprüche sind und worin in der Natur selbst jene Neigungen liegen, die die Frucht des Egoismus und der Sünde sind. Heute neigt man dazu, diese Neigungen zu bestreiten und zu unterschlagen. Augustinus, dem man Pessimismus vorwarf, weil er von der verwundeten Natur sprach, hat in Wirklichkeit bei seinen Gedanken stets auf den Fortbestand der natürlichen Güter hingewiesen, die auch im Zustand der Sünde ihren Wert behalten. Auch in diesem Zustand hat der Mensch weiterhin den appetitus, also positive Neigungen wie jene, die Wahrheit zu erkennen, sein Leben wie seine Gesundheit zu bewahren und mit den anderen in einer Beziehung der erbia ist eine Deformation der Sehnsucht nach Freiheit. Gerade diese Fähigkeit, im Menschen die positiven Neigungen seiner Natur und die negativen Bestrebungen, die auf die Sünde zurückzuführen sind, zu erkennen, erlaubt es Augustinus, auf der einen Seite den Wert der politischen Ebene des Staates und seiner Gesetze anzuerkennen und andererseits die unvermeidlichen Grenzen der Gerechtigkeit, die man im Staat umsetzen kann.
Der Kompromiß im Falle der unvollkommenen Gesetze wird gemeinhin im Rahmen der heutigen, von der Säkularisierung gekennzeichneten Demokratie gerechtfertigt. Ein derartiger Gedankengang setzt aber voraus, daß es innerhalb einer formal wie inhaltlich christlichen Gesellschaft keine unvollkommenen Gesetze brauche.
Augustinus hat diese Vorstellung von einer umfassend christlichen Gesellschaft nie vertreten. Er machte sich nichts vor. Gewiß, er lebte noch ein Jahrhundert vor dem Sieg des Christentums – wenn wir es so nennen wollen –, aber er machte sich keine falschen Vorstellungen darüber, daß eine Gesellschaft vollständig christlich sein könnte. Im Gegenteil, liest man den Gottesstaat, dann wird man sich bewußt, daß nicht einmal die Kirche das auf Erden verwirklichte Reich Gottes ist; es handelt sich auch hier noch um eine Gesellschaft permixta aus Sündern und Heiligen. Dieser Realismus, dem man den Vorwurf des Pessimismus machte, erlaubte es Augustinus, die beiden Felder zu trennen, also jenes des Staates mit seinen Gesetzen und jenes der Kirche mit dem Gesetz des Evangeliums. Aber noch heute ist diese Unterscheidung vielen Katholiken nicht geläufig, vielleicht weil sie aus einer anderen Tradition kommen. Und ich möchte nochmals betonen, daß ihnen der Unterschied zwischen der vollkommenen, von Gott gewollten Natur (dem Plan Gottes, dessen Spuren sich noch in der menschlichen Natur wiederfinden) und der gefallenen, von der Sünde verwundeten Natur, die den Menschen tatsächlich kennzeichnet, nicht klar ist. Mir scheint, daß auch viele Intellektuelle innerhalb der Kirche diese Unterscheidung nicht beachten. Und so beachten sie auch die andere Unterscheidung zwischen Natur und Gnade nicht.
Man könnte also sagen, daß eine klare Erbsündenlehre zu einer realistischen Einschätzung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und damit zu einer Staatslehre verhilft, und andererseits eine realistische Betrachtung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu einem klaren christlichen Verständnis führt – oder, mit anderen Worten: Als Christ kann man ohne an der Erbsündenlehre festzuhalten die Wirklichkeit nicht realistisch betrachten, und umgekehrt.
Im Bezug auf die Erbsündenlehre muß man sagen, daß die katholischen Theologen heute zu Recht einige Aspekte der Erbsündenlehre des Augustinus kritisieren. Aber es ist ein weiter Weg von der Kritik einiger Begriffe zur völligen Zurückweisung der Unterscheidung zwischen dem ursprünglichen Plan Gottes, der sich in gewisser Weise in der menschlichen Natur eingeschrieben findet, und jener gefallenen Natur, die durch die Geschichte des Menschen bestimmt wurde. Ich glaube, die Unterscheidung, wie sie Augustinus dargelegt hat, ist weiterhin gültig: eine von Gott gewollte reine menschliche Natur (aber nicht in der Begrifflichkeit, die gerade die Neuscholastik gegen Augustinus angewandt hat), mit positiven Neigungen und Wünschen, die geschichtlich entstellt, zu vitia werde. Die Unterscheidung hat es Augustinus erlaubt, eine realistische Sichtweise der Beziehung zwischen Kirche und Staat als der Beziehung zwischen bürgerlichem Gesetz und göttlichem Gesetz zu gewinnen.
Man könnte paradoxerweise sagen, daß dieser augustinianische Pessimismus, der die unvollkommenen Gesetze denkbar macht, die Freiheit und die Toleranz wesentlich mehr fördert als ein Optimismus, der die bürgerlichen Gesetze und das Naturrecht in Übereinstimmung bringen will.
Ich bin völlig einverstanden. Ich glaube, daß der übertriebene Optimismus in Hinblick auf den Zustand des Menschen ein Schaden ist und auf politischer Ebene zur Quelle von Intoleranz zwischen Christen und Laizisten führt. Die Christen sollten aber einen gesunden Realismus besitzen. Wir Gläubigen wissen, daß Gott alle Dinge gut geschaffen hat, die Schöpfung aber von der Sünde verfolgt wird – dies ist die Substanz des christlichen Glaubens über den Menschen, die zu unterscheiden weiß zwischen dem, was Gott am Anfang gewollt hat, und dem, was der Mensch in der Geschichte getan hat. Ich glaube, daß eine derartige Unterscheidung bei den gesellschaftlichen und politischen Bemühungen der Christen in der Gesellschaft von großem Nutzen sein kann.