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KIRCHE
Aus Nr. 10 - 2010

KEINEN PURPUR IN DIÖZESEN, DIE BEREITS EINEN EMERITIERTEN WAHLBERECHTIGTEN KARDINAL HABEN

Rom: ein neues Konsistorium


Zehn der 20 neuen wahlberechtigen Kardinäle haben Ämter in Rom inne: von Amato zu Sarah, von Ravasi zu Sardi. Die Liste der neuen Purpurträger in der Reihenfolge, in der Benedikt XVI. am 20. Oktober ihre Namen verlesen hat, und der Kommentar von Gianni Cardinale, Vatikanist der Zeitung der italienischen Bischofskonferenz Avvenire.


von Gianni Cardinale


Am Mittwoch, den 20. Oktober, kündigte Benedikt XVI. nach der Generalaudienz das dritte Konsistorium seines Pontifikats an. Im Rahmen der auf den 20. November, Vorabend des Christkönigsfestes, festgesetzten Zeremonie ist die Kreierung von 24 neuen Kardinälen vorgesehen, vier davon über 80 Jahre alt und daher bei einem eventuellen Konklave nicht wahlberechtigt. „Die Schar der neuen Purpurträger spiegelt die Universalität der Kirche wider. Sie kommen aus verschiedenen Teilen der Welt und üben verschiedene Ämter aus im Dienst am Heiligen Stuhl oder im direkten Kontakt mit dem Volk Gottes als Väter und Hirten ihrer Ortskirchen,“ erklärte der Papst.
Auf der Liste der Kirchenmänner, die am 20. November den Kardinalspurpur erhalten, scheinen auf den ersten Blick die in der Römischen Kurie Tätigen zu überwiegen (10 der 20 bei einem eventuellen Konklave Wahlberechtigten), gefolgt von einer großen Zahl Italiener (8 Wahlberechtigte). In Wahrheit sind die Zahlen jedoch nicht wirklich überraschend. Im den meisten Fällen handelt es sich um Kreierungen ex officio.

Die Namen der neuen Kardinäle
Fälle dieser Art sind beispielsweise der Salesianer Angelo Amato (72), seit Juli 2008 Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse (zuvor Nr. 2 des ehemaligen Heiligen Offiziums, wo er drei Jahre lang der engste Mitarbeiter des damaligen Kardinals Ratzinger war); Francesco Monterisi (76), seit Juli 2009 Erzpriester von St. Paul vor den Mauern und – in den 11 Jahren zuvor – Sekretär der Kongregation für die Bischöfe; Paolo Sardi (76), Vizecamerlengo der Heiligen Römischen Kirche und seit Juni 2009 Propatron des Souveränen Malteserordens; Fortunato Baldelli (75), seit Juni 2009 Großpönitentiar; der Amerikaner Raymond Leo Burke (62), seit Juni 2008 Präfekt der Apostolischen Signatur; der Scalabrianer Velasio De Paolis (75), seit April 2008 Präsident der Präfektur der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls; Mauro Piacenza (66) (der jüngste italienische Kardinal), seit 7. Oktober Präfekt der Kongregation für den Klerus. Die Normen und die übliche Vorgehensweise sehen vor, dass alle sieben oben genannten Ämter Kardinäle innehaben. Die anderen Kurienmänner, die der Papst für sein drittes Konsistorium gewählt hat, sind drei Präsidenten Päpstlicher Räte: Gianfranco Ravasi (68), seit September 2007 an der Leitung des Rates für die Kultur; der Schweizer Kurt Koch (60), seit Juli an der Leitung des Rates zur Förderung der Einheit der Christen; der aus Guinea stammende Robert Sarah (65), seit 7. Oktober Präsident von „Cor Unum“. Auf der Grundlage der Apostolischen Konstitution Pastor bonus von 1988, die die Struktur der Römischen Kurie regelt, ist für die Verantwortlichen dieser Dikasterien “zweiten Ranges” kein Kardinalspurpur vorgesehen. Das nachfolgende Motu proprio Inde a pontificatus, das 1993 den Rat für den Dialog mit den Nichtglaubenden mit dem für die Kultur zusammenlegte, bestimmte dann aber, dass „dem neuen Organismus als Präsident ein Kardinal vorstehen soll“. Das Ökumene-Dikasterium wurde schon aufgrund seiner strategischen Rolle von jeher von einem Kardinal geleitet. Die Beförderung Sarahs dagegen kann als Geste der Wertschätzung seiner Person und des Kontinents gesehen werden, den er repräsentiert.
Eines der auffälligsten Merkmale dieses Konsistoriums ist der Umstand, dass vier der Neu-Kardinäle aus Afrika stammen. Außer Sarah erhalten den Kardinalspurpur Laurent Monsengwo Pasinya (71), Erzbischof von Kinshasa, Demokratische Republik Kongo; Medardo Joseph Mazombwe (79), emeritierter Erzbischof von Lusaka, Sambia; und der Patriarch von Alexandrien der Kopten, Antonios Naguib (75), Generalrelator der Bischofssynode für den Nahen Osten vom vergangenen Oktober.
Von den 10 von Papst Benedikt XVI. erwählten Bischöfen von Teilkirchen stammen 6 aus Ländern des Südens der Welt. Außer den drei bereits genannten Afrikanern erhalten den Kardinalspurpur auch Raúl Eduardo Vela Chiriboga (76), emeritierter Erzbischof von Quito, in Ecuador; Raymundo Damasceno Assis (73), Erzbischof von Aparecida, in Brasilien, und Präsident des CELAM; Malcolm Ranjith (63), Erzbischof von Colombo, in Sri Lanka, und bis Juni 2009 Sekretär der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Die anderen vier sind: Paolo Romeo (72, Palermo); Donald William Wuerl (70, Washington); Kazimierz Nycz (60, Warschau); Reinhard Marx (57, München). Der Süden der Welt konnte deshalb so großzügig berücksichtigt werden, weil beim Konsistorium vom 20. November die ungeschriebene Regel befolgt wurde, laut der keinem Erzbischof der Kardinalspurpur verliehen wird, in dessen Diözese es bereits einen emeritierten Purpurträger mit Wahlrecht gibt. Ein Umstand, der viele Bischöfe traditioneller Kardinalssitze „aus dem Rennen geworfen hat“ – beispielsweise die Erzbischöfe von Turin und Florenz, Toledo und Rio de Janeiro, Brüssel und Utrecht, New York und Westminster.
Kommen wir zu den vier Neu-Kardinälen, die über 80 Jahre alt sind. Elio Sgreccia, einer der namhaftesten Experten in Sachen Bioethik und ehemaliger Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben; der berühmte Direktor der Sixtinischen Kapelle, Domenico Bartolucci; der bedeutende bayerische Kirchenhistoriker Walter Brandmüller, ehemaliger Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaften; und der spanische Bischof José Manuel Estepa Llaurens, der an der Abfassung des Katechismus der Katholischen Kirche von 1992 mitwirkte.

Die Statistiken
Soweit die Namen. Kommen wir nun zur Zusammensetzung des neuen Kardinalskollegiums am 20. November. An diesem Tag zählte das Kardinalskollegium 203 Mitglieder. 121 davon sind bei einem eventuellen Konklave wahlberechtigt, einer mehr als laut Norm erlaubt. Am 26. Januar 2011, dem Tag, an dem der emeritierte Erzbischof von Marseille, Bernard Panafieu, das 80. Lebensjahr vollendet, wird diese Liste jedoch wieder „berichtigt“ werden. Die Zahl der europäischen „Papstwähler“ beläuft sich auf 62 (51,2%). Bei dem Konklave, das Papst Ratzinger wählte, waren es 58 von 115 (50,4%); nach dem Tod von Johannes Paul I. 56 von 111 (50,5%). Ein leichter, wenn auch kein bemerkenswerter Anstieg also. Die italienischen Wähler belaufen sich auf 25 (20,7%); also mehr als beim Konklave von 2005 (20, d.h. 17,4%), aber weniger als beim ersten Konklave von 1978 (25, also 22,5%). Die Zahl der Purpurträger aus Lateinamerika beläuft sich auf 21, fünfzehn davon aus Nordamerika, 12 aus Afrika, 10 aus Asien, einer aus Ozeanien. Die Vereinigten Staaten stellen die bestrepräsentierte Nation unter den Papstwahlberechtigten des Kollegiums dar, dichtgefolgt von Italien. Mit den beiden „Neuzugängen“ unter den amerikanischen Purpurträgern beläuft sich deren Zahl auf 13, verglichen mit den „nur“ 5 französischen und spanischen Kardinälen, die von Deutschland überholt werden, das nun 6 Purpurträger stellt, und „eingeholt“ von Brasilien, das ebenfalls 5 Purpurträger hat. Polen und Mexiko stellen jeweils 4 Kardinäle. Zur regionalen Zugehörigkeit der italienischen Kardinäle ist zu sagen, dass zwei der Papstwähler des Kollegiums aus Apulien stammen (Amato und Monterisi); die Lombarden (5) mit Ravasi ihren Primat behaupten können; das Kardinalskollegium mit Baldelli nun zwei umbrische Kardinäle hat und mit Piacenza und De Paolis nun auch Kardinäle aus dem Latium vertreten sind. Mit Sardi beläuft sich die Zahl der Piemontesen auf 3 (4, wenn man auch den emeritierten Erzbischof von Turin, Severino Poletto, mitzählt, der allerdings im Veneto geboren wurde). Mit Romeo ist nun auch Sizilien wieder repräsentiert. Kardinal Fiorenzo Angelini, der im Frühjahr seinen 94. Geburtstag feiern kann, ist nach wie vor der einzige waschechte römische Kardinal, allerdings kein Papstwahlberechtigter. Auch neun der Über-Achtzigjährigen sind Piemontesen.
Mit einem neuen Salesianer und einem Salabrianer beläuft sich die Zahl der Ordensmänner unter den Kardinälen auf 34, 21 davon sind wahlberechtigt. Insgesamt vertreten sind acht Jesuiten, gefolgt von Franziskanern und Salesianern (jeweils 6). Bei den Wahlberechtigten am stärksten vertreten sind nach wie vor die Söhne Don Boscos (5), gefolgt von den Jüngern des hl. Franz von Assisi (3) und des hl. Ignatius (2).
Mit der Kreierung von 10 Kardinälen, die römische Dikasterien leiten, beläuft sich die Vertretung der Römischen Kurie unter den Papstwahlberechtigten auf 38, 16 davon Italiener, 9 aus dem Rest Europas, 6 Amerikaner, 2 Afrikaner, 3 Lateinamerikaner, 1 Inder und 1 Kanadier. Eine beachtliche Zahl, die aber schon bald sichtlich zusammenschmelzen könnte – immerhin vollenden 6 davon im kommenden Biennium das 80. Lebensjahr. Das Konsistorium vom 20. November ist das dritte Konsistorium im derzeitigen Pontifikat. Damit hat Papst Ratzinger 60 Kardinäle kreiert, 50 davon sind wahlberechtigt (41,3%). In den ersten fünf Jahren seines Pontifikats berief Johannes Paul II. zwei Konsistorien ein, hat also „nur“ 32 Kardinäle kreiert, 30 davon wahlberechtigt. Im nächsten Biennium könnte der jetzige Papst, sollte er es für angebracht halten, neue Kardinalskreierungen vornehmen. 2011 werden 9 Purpurträger die 80-Jahres-Grenze überschreiten. 2012 werden es 13 sein.

Der Fall Italien
Um wieder auf den bei diesem Konsistorium angewandten Brauch zurückzukommen, dem gemäß die derzeitigen Erzbischöfe von Florenz und Turin bei der Purpurverleihung leer ausgehen, darf daran erinnert werden, dass seit der Zeit der Versöhnung zwischen dem Italienischen Staat und dem Vatikan im Jahr 1929 Mailand, Turin, Venedig, Genua, Bologna, Florenz, Neapel und Palermo die traditionellen Kardinalssitze sind. Dazu kommt noch der Purpur für den Kardinalvikar von Rom. Einzige Ausnahme ist Cagliari, in das 1969 der Neu-Kardinal Baggio geschickt wurde, der allerdings schon vier Jahre später in die Römische Kurie versetzt wurde. Es handelt sich um historisch und kirchlich gesehen wichtige Diözesen – obgleich sie nicht immer die größten sind (Brescia und Bergamo haben nach Mailand, Rom, Turin und Neapel die meisten Gläubigen; Bergamo ist “gewichtiger” als Genua und Venedig, das wiederum die geringste Einwohnerzahl der zwanzig Diözesen der Halbinsel hat). Seit 1929 wurden die neuen Erzbischöfe dieser Sitze bei der ersten Gelegenheit zu Kardinälen kreiert. Und das galt in den letzten Jahrzehnten auch, wenn ihre unmittelbaren emeritierten Vorgänger noch wahlberechtigte Kardinäle, also weniger als 80 Jahre alt waren, wie z. B. mit Caffarra und Biffi, Biffi und Poma, Poma und Lercaro in Bologna der Fall. Oder in Florenz mit Antonelli und Piovanelli, Benelli und Florit; in Turin mit Poletto und Saldarini, Saldarini und Ballestrero, Ballestrero und Pellegrino; in Venedig mit Scola und Cé. Beim Konsistorium vom November 2007 wurde mit dieser “Tradition” gebrochen, und so kam es, dass der neu ernannte Erzbischof Romeo keinen Purpur erhielt, dessen Vorgänger De Giorgi 77 Jahre alt war, also die Altersgrenze, die die Einbuße des Wahlrechts bedeutet, noch nicht erreicht hatte. Anders verhielt es sich im Fall Genua, wo der Vorgänger des neuen Erzbischofs (und Präsidenten der italienischen Bischofskonferenz CEI) Bagnasco nicht in Pension, sondern nach Rom gegangen ist, weil ihn der Papst zu seinem Staatssekretär gemacht hatte: Kardinal Tarcisio Bertone. Diese ungeschriebene Regel wurde, wie gesagt, beim Konsistorium vom 20. November strikt eingehalten. Und so gingen nicht nur Cesare Nosiglia in Turin (das mit Severino Poletto einen 77jährigen Kardinal hat) leer aus, sondern auch Florenz, wo Giuseppe Betori (63), der der jüngste Kardinal der Halbinsel geworden wäre, noch warten muss: sein Vorgänger Ennio Antonelli, Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie, der im Päpstlichen Jahrbuch als emeritierter Erzbischof von Florenz geführt wird, ist „erst“ 74. Genauso verhält es sich auch in Florenz und Toledo, wo der emeritierte Kardinal Antonio Cañizares (65) als Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in der Römischen Kurie tätig ist und der derzeitige Erzbischof, Braulio Rodríguez Plaza (66), ebenfalls prompt nicht auf der Liste der neuen Purpurträger stand. Diese ungeschriebene Regel wird aber dennoch mit einer gewissen Flexibilität gehandhabt. Sonst könnte Rodríguez, der älter ist als Cañizares, nämlich erst nach Vollendung des 81. Lebensjahres Kardinal werden… Und es ist nicht gesagt, dass Florenz 6 Jahre warten muss, bis es einen Erzbischof-Kardinal bekommt.

Die neuen Kurienkardinäle, die Über-Achtzigjährigen und eine kleine Neuheit
Zehn der 20 Kandidaten für den Kardinalspurpur des diesjährigen Konsistoriums werden Kurienkardinäle sein. Einen ähnlichen Fall hat es 1967, beim zweiten Konsistorium von Papst Paul VI., gegeben, als 13 der 27 neuen Purpurträger Dikasterienleiter (8) und Apostolische Nuntien waren (5). Aber man muss auch sagen, dass damals andere Zeiten waren und mit dem Pontifikat von Johannes Paul II. die Tradition, die Titulare besonders angesehener Nuntiaturen wie Paris, Wien, Lissabon, Madrid, Berlin oder Washington automatisch mit dem Kardinalspurpur zu „belohnen“, praktisch verschwunden ist. Das ist heute erst dann der Fall, wenn sie wichtige Ämter in der Kurie erhalten (wie im Falle von Baldelli, der von der Nuntiatur in Frankreich in die Pönitentiarie versetzt wurde).
Mit dem Motu proprio Ingravescentem aetatem von 1970 legte Paul VI. fest, dass die Kardinäle mit Erreichung des 80. Lebensjahres das Recht verlieren, an einem Konklave teilzunehmen. Allerdings hat Papst Montini bei den drei Konsistorien von 1973, ten haben, hat es noch nie gegeben. Die Gründe, die den Papst dazu bewogen haben, sind noch nicht bekannt. Vielleicht wird er sich bei den Feiern zum Konsistorium dazu äußern. Es sollte auch daran erinnert werden, dass Mazombwe der zweite Nachfolger Emmanuel Milingos an der Leitung der Diözese der sambischen Hauptstadt ist und die traurige Geschichte des inzwischen in den Laienstand zurückversetzten Erzbischofs bei der Ernennung eine gewisse Rolle gespielt haben kann. Was die andere Ernennung angeht, ist zu sagen, dass die drei Vorgänger von Kardinal Vela ebenfalls den Kardinalspurpur erhalten hatten und dass die instabile politische Situation in Ecuador den Entschluss, dem lateinamerikanischen Land einen Kardinal zu „bescheren“, vielleicht beeinflusst hat.















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