Die diplomatischen Beziehungen zwischen Brasilien und Hl. Stuhl.
Notizen zu einem Abkommen
von Stefania Falasca
„Die positive Atmosphäre zwischen dem Hl. Stuhl und dem
großen brasilianischen Staat begünstigt auch die Abfassung eines
Konkordats, und wir können wohl davon ausgehen, dass es noch dieses
Jahr dazu kommen wird.“ So Kardinalstaatssekretär Tarcisio
Bertone am Vorabend der Begegnung zwischen Benedikt XVI. und Lula.
Zur selben Zeit ließ man in der brasilianischen Presse jedoch
durchsickern, dass der vom Hl. Stuhl unterbreitete Konkordatsvorschlag der
Regierung in Brasilia nicht gefallen hätte. Und letzten Endes
scheiterte die Unterzeichnung, die eigentlich anlässlich des
Papstbesuches vorgesehen war, dann ja auch tatsächlich an den von der
Regierung geäußerten Vorbehalten politischer Natur. „Nein.
Das entspricht keinesfalls der Wahrheit, von Ablehnung kann keine Rede
sein,“ stellt Gilberto Carvalho klar. Und der Kabinettschef
zögert auch keinen Moment, jene Befürchtungen klerikaler
„Übergriffe“ in die Angelegenheiten des Staates als
„Spekulationen“ abzutun, „die die Natur der Verhandlungen
verfälschen“, glauben machen wollen, dass das Abkommen einer
Verbrüderung mit dem Vatikan gleichkäme. Als
„Hirngespinste“ definierte er auch jene Gerüchte, laut
denen Punkte wie Abtreibung und Scheidung eingefügt worden wären:
„Nichts davon ist wahr. Es handelt sich um ein völkerrechtliches
Abkommen, und als solches muss und darf es auch betrachtet werden.“

Der 55jährige, italienisch-stämmige Gilberto
Carvalho ist der engste Mitarbeiter Lulas, die rechte Hand des
Präsidenten. Von Anfang an hat er jede Phase des Abkommens
mitverfolgt. Wir treffen ihn in São Paulo, vor einem cafezinho. Eine Kaffeepause, bei
der er uns den bisherigen iter illustriert. „Die erste Begegnung fand im September
statt. Anfang September hatte der Nuntius, Mons. Lorenzo Baldisseri, um
einen Termin beim Präsidenten gebeten und gesagt, dass er davor gern
noch mit seinen Assistenten gesprochen hätte. Zusammen mit dem
Generalsekretär des Präsidialamtes, Minister Luiz Dulci,“
erzählt er, „führten wir in der Nuntiatur dann ein erstes
Gespräch über das Thema, bei dem der Nuntius die Hauptpunkte des
Vorschlags ausführte. Wir haben dann sofort eine Kopie von dem
Dokument gemacht und es ans Itamaraty geschickt, ans
Außenministerium. Dann haben wir uns mit dem Präsidenten
getroffen.“ Die Versammlung fand – wie uns Carvalho
erläutert – am 12. September statt, vor den
Präsidentschaftswahlen. Ausser dem Nuntius und den Verantwortlichen
der brasilianischen Bischofskonferenz nahmen – von Regierungsseite
– auch der Präsident und die Regierungschefs teil, bzw.
Außenminister Celso Amorim und Minister Dulci. „Von diesem
Treffen ausgehend“, berichtet er weiter, „bei dem die
Verhandlungsbedingungen abgesteckt wurden, nahm der Außenminister den
Vorschlag entgegen, um ihn wieder an die Nuntiatur zurückzuschicken.
Allerdings nicht, ohne vorher die Meinung der verschiedenen
zuständigen Ministerien eingeholt zu haben. In der Zwischenzeit habe
ich sowohl Kontakte zum Nuntius als auch zur Leiterin der
Außenministeriumsabteilung für Europa, Maria Edileuza
Fontenele Reis, angeknüpft, die die Meinung der sieben
zuständigen Ministerien eingeholt hatte. Mir wurde immer
bestätigt, dass alles gut verliefe.“ Die zuständigen
Regierungsstellen haben uns also keine Steine in den Weg gelegt:
„Wenn man bedenkt, dass im Oktober und November die
Präsidentschaftswahlen abgehalten, einige Minister ausgetauscht wurden
und dann auch noch die Ferien zum Jahresende waren“, bekräftigt
er, „würde ich sagen, dass der Vorschlag mit unseren Anmerkungen
in wirklich kurzer Zeit zurückgeschickt wurde. Am 30. März konnte
er der Nuntiatur vorgelegt werden.“ Und eine derart schleunige
Vorgangsweise spricht ja wohl nur für ein Wohlwollen seitens der
Regierung. Aber nicht nur das: „Es zeigt auch, dass es seitens
unserer Regierungsstellen keine radikale Ablehnung des Inhalts des vom Hl.
Stuhl vorgelegten Vorschlages gab. Und zwar aus einem einfachen
Grund…“. Welchem? „Der wichtigste Punkt des Vorschlags
ist die rechtliche Anerkennung der katholischen Kirche, der Rechtsstatus
der Kirche und aller ihrer Institutionen,“ erklärt er.
„Und das stellt kein Problem dar, da es von unserer Gesetzgebung
ohnehin vorgesehen ist.“
In Brasilien ist die diesbezügliche Gesetzgebung mehr als hundert Jahre alt. Sofort nach Ausrufung der Republik, die die klare Trennung von Staat und Kirche sanktionierte, führte Brasilien 1893 in seine Magna Charta einen Artikel ein, der die Rechtspersönlichkeit der Kirchen anerkannte und ihnen das Recht auf Eigentum zugestand. Etwas damals nie Dagewesenes. Seit damals werden die Beziehungen zwischen Staat, katholischer Kirche und den anderen religiösen Konfessionen im gleichen Bereich der Verfassung geregelt, und viele der geltenden Gesetze sind zu ihren Gunsten. Der jenseits des Tibers gemachte Vorschlag will auf dieser Basis den modus vivendi, die Rechte und die Kircheninstitute regeln und in einem einzigen Dokument all jene Garantien festschreiben, in deren Genuss sie ohnehin schon kommen. In diesem Kontext muss man die einzelnen Punkte der Verhandlung sehen. Von der Anerkennung der Wohltätigkeitswerke der Kirche und dem damit zusammenhängenden Steuererlass, bis zum Schutz des historischen, künstlerischen und kulturellen Erbes, der Anerkennung der Seminare und der Rechtsgültigkeit der kirchlichen Trauung bis zum Religionsunterricht. Es geht nicht darum, beim brasilianischen Staat an Boden zu gewinnen, Konzessionen und neue Privilegien zu erhalten, sondern langfristig garantiert „eine ohnehin schon zufriedenstellende Situation für die Kirche zu gewährleisten,“ bekräftigt Carvalho. In dem Konkordatstext müssen also auch die Inhalte der bereits vom brasilianischen Parlament approbierten Gesetze festgeschrieben sein. Außerdem werden diese legalen Inhalte im Moment der Unterzeichnung intenational rechtskräftig, so dass eine etwaige zukünftige Revision derselben nur nach Zustimmung sowohl des Staates als auch des Hl. Stuhls vorgenommen werden kann. In wohlbekannter Manier also. Konkordate dieser Art sind für den Hl. Stuhl nämlich reine Routinesache. Schließlich handelt es sich um die übliche Art und Weise, in der der Hl. Stuhl institutionelle Beziehungen zu den Staaten unterhält. Und zwar unabhängig davon, welche religiöse Konfession in den jeweiligen Ländern die Mehrheit ausmacht (wie beispielsweise im Falle Israels, Tunesiens, Kasachstans und anderer Länder des Ostens) und welche Regierung sie haben. Venezuela und Argentinien haben beispielsweise bereits Abkommen mit dem Hl. Stuhl unterzeichnet. Venezuela 1964, Argentinen 1966. Und sie sind nicht die einzigen in Lateinamerika. Auch Kolumbien, Peru, Ecuador, die Dominikanische Republik und Haiti haben ähnliche Konkordate geschlossen; mit Bolivien gibt es dagegen eine Konvention über die Missionen. In all diesen Abkommen geht es um die rechtliche Anerkennung der katholischen Kirche und ihrer Institutionen, den Schutz des historischen Erbes und die etwaigen Steuerbefreiungen. In vielen dieser Abkommen wird der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen geregelt; andere – beispielsweise das mit Kolumbien –, behandeln die gemeinsame Zusammenarbeit für eine Verbesserung der Lebensbedingungen und sozialen Befindlichkeit der indigenen Bevölkerungen.
Nichts Neues für Brasilien also. Es handelt sich um eine Art globales Abkommen der wohlbekannten Typologie des Rahmenabkommens, bei dem die Möglichkeit einer Spezifisierung gewisser Punkte durch spätere, zusätzliche Abkommen nicht ausgeschlossen ist. Wann es unterzeichnet werden kann, ist noch nicht sicher, es wird aber wohl in absehbarer Zeit sein. Die Verhandlungen sind derzeit nämlich schon an einem guten Punkt angekommen. Die Nuntiatur und das vatikanische Staatssekretariat haben den vom brasilianischen Außenministerium unterbreiteten Gegenvorschlag zur Kenntnis genommen und auf dieser Grundlage weitergearbeitet. Etwa 20 Artikel sind darin enthalten. „Ich glaube nicht, dass es große Schwierigkeiten geben wird,“ meint Carvalho. Und schließt : „Und wenn es bei einzelnen Artikeln doch zu Unstimmigkeiten kommen sollte, so ist das für den iter von Konkordatsverhandlungen nur normal. Man wird diese sicher ausräumen, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, im Namen einer respektvollen und guten Zusammenarbeit.“ Kurzum: die Dinge klären, kann manchmal nicht schaden.

Benedikt XVI. bei der Begegnung mit Präsident Lula und dessen Gattin im Palácio dos Bandeirantes (São Paulo, 10. Mai 2007).
In Brasilien ist die diesbezügliche Gesetzgebung mehr als hundert Jahre alt. Sofort nach Ausrufung der Republik, die die klare Trennung von Staat und Kirche sanktionierte, führte Brasilien 1893 in seine Magna Charta einen Artikel ein, der die Rechtspersönlichkeit der Kirchen anerkannte und ihnen das Recht auf Eigentum zugestand. Etwas damals nie Dagewesenes. Seit damals werden die Beziehungen zwischen Staat, katholischer Kirche und den anderen religiösen Konfessionen im gleichen Bereich der Verfassung geregelt, und viele der geltenden Gesetze sind zu ihren Gunsten. Der jenseits des Tibers gemachte Vorschlag will auf dieser Basis den modus vivendi, die Rechte und die Kircheninstitute regeln und in einem einzigen Dokument all jene Garantien festschreiben, in deren Genuss sie ohnehin schon kommen. In diesem Kontext muss man die einzelnen Punkte der Verhandlung sehen. Von der Anerkennung der Wohltätigkeitswerke der Kirche und dem damit zusammenhängenden Steuererlass, bis zum Schutz des historischen, künstlerischen und kulturellen Erbes, der Anerkennung der Seminare und der Rechtsgültigkeit der kirchlichen Trauung bis zum Religionsunterricht. Es geht nicht darum, beim brasilianischen Staat an Boden zu gewinnen, Konzessionen und neue Privilegien zu erhalten, sondern langfristig garantiert „eine ohnehin schon zufriedenstellende Situation für die Kirche zu gewährleisten,“ bekräftigt Carvalho. In dem Konkordatstext müssen also auch die Inhalte der bereits vom brasilianischen Parlament approbierten Gesetze festgeschrieben sein. Außerdem werden diese legalen Inhalte im Moment der Unterzeichnung intenational rechtskräftig, so dass eine etwaige zukünftige Revision derselben nur nach Zustimmung sowohl des Staates als auch des Hl. Stuhls vorgenommen werden kann. In wohlbekannter Manier also. Konkordate dieser Art sind für den Hl. Stuhl nämlich reine Routinesache. Schließlich handelt es sich um die übliche Art und Weise, in der der Hl. Stuhl institutionelle Beziehungen zu den Staaten unterhält. Und zwar unabhängig davon, welche religiöse Konfession in den jeweiligen Ländern die Mehrheit ausmacht (wie beispielsweise im Falle Israels, Tunesiens, Kasachstans und anderer Länder des Ostens) und welche Regierung sie haben. Venezuela und Argentinien haben beispielsweise bereits Abkommen mit dem Hl. Stuhl unterzeichnet. Venezuela 1964, Argentinen 1966. Und sie sind nicht die einzigen in Lateinamerika. Auch Kolumbien, Peru, Ecuador, die Dominikanische Republik und Haiti haben ähnliche Konkordate geschlossen; mit Bolivien gibt es dagegen eine Konvention über die Missionen. In all diesen Abkommen geht es um die rechtliche Anerkennung der katholischen Kirche und ihrer Institutionen, den Schutz des historischen Erbes und die etwaigen Steuerbefreiungen. In vielen dieser Abkommen wird der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen geregelt; andere – beispielsweise das mit Kolumbien –, behandeln die gemeinsame Zusammenarbeit für eine Verbesserung der Lebensbedingungen und sozialen Befindlichkeit der indigenen Bevölkerungen.
Nichts Neues für Brasilien also. Es handelt sich um eine Art globales Abkommen der wohlbekannten Typologie des Rahmenabkommens, bei dem die Möglichkeit einer Spezifisierung gewisser Punkte durch spätere, zusätzliche Abkommen nicht ausgeschlossen ist. Wann es unterzeichnet werden kann, ist noch nicht sicher, es wird aber wohl in absehbarer Zeit sein. Die Verhandlungen sind derzeit nämlich schon an einem guten Punkt angekommen. Die Nuntiatur und das vatikanische Staatssekretariat haben den vom brasilianischen Außenministerium unterbreiteten Gegenvorschlag zur Kenntnis genommen und auf dieser Grundlage weitergearbeitet. Etwa 20 Artikel sind darin enthalten. „Ich glaube nicht, dass es große Schwierigkeiten geben wird,“ meint Carvalho. Und schließt : „Und wenn es bei einzelnen Artikeln doch zu Unstimmigkeiten kommen sollte, so ist das für den iter von Konkordatsverhandlungen nur normal. Man wird diese sicher ausräumen, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, im Namen einer respektvollen und guten Zusammenarbeit.“ Kurzum: die Dinge klären, kann manchmal nicht schaden.